AURELIUS Equity Opportunities kündigt Öffentliches Aktienerwerbsangebot an
Die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (ISIN DE000A0JK2A8, „Gesellschaft“) hat im Januar 2023 einen Segmentwechsel beschlossen. Die persönlich haftende Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft entschieden, den Aktionären ein öffentliches Aktienerwerbsangebot für bis zu 6,6 Millionen Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten. Dieses basiert auf dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. September 2023.
Die festgelegte Kaufpreisspanne von EUR 15,36 bis EUR 15,26 liegt am maximal zulässigen oberen Ende der Angebotspreisspanne. Die Obergrenze entspricht dem maximal möglichen Rückerwerbspreis je Aktie gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 20. September 2023. Der endgültige Kaufpreis je Aktie, wird nach Ablauf der Annahmefrist von der Gesellschaft aufgrund der erklärten Annahmen und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20. September 2023 innerhalb der Angebotspreisspanne festgelegt. Der Höchstbetrag dieses öffentlichen Aktienerwerbsangebots beträgt EUR 80 Millionen.
Die ursprünglich bis 13. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) laufende Annahmefrist des Öffentlichen Aktienerwerbsangebots wurde um zwei Wochen, d.h. bis einschließlich 27. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) verlängert.
Daraus ergeben sich die Änderungen, die aus der hier abrufbaren markierten Angebotsunterlage ersichtlich sind. Im Übrigen bleibt das Öffentliche Aktienerwerbsangebot unverändert und es gelten die Bestimmungen der Angebotsunterlage vom 17. Januar 2024.
Das Rückerwerbsangebot bietet den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit eines Ausstiegs. Die Ermächtigung der Hauptversammlung erlaubt es dem Management der Gesellschaft, eine Prämie von maximal 10 % auf den durchschnittlichen Handelspreis der letzten fünf Tage (gemessen am jeweiligen Tagesschlusskurs) anzubieten. Die gegenwärtige Angebotsspanne nutzt diesen Rahmen vollständig aus. Überdies liegt die Obergrenze der Angebotsspanne deutlich über dem gegenwärtigen Marktpreis.
Sofern die Gesamtzahl von Aktien der Gesellschaft, für die das Angebot angenommen wurde, die Anzahl der aufgrund der Ermächtigung zu erwerbenden Aktien überschreitet, werden die Annahmen verhältnismäßig berücksichtigt.
Die Gesellschaft wird die erworbenen Aktien schließlich basierend auf dem Hauptversammlungsbeschluss einziehen. Die Einziehung der Aktien wird nicht mit einer Kapitalherabsetzung einhergehen.